Preise

Abrechnung der therapeutischen Sitzungen

Als Heilpraktikerin, beschränkt auf Psychotherapie, stelle ich meine Leistungen ausschließlich privat in Rechnung. Falls Sie keine spezielle Krankenzusatzversicherung abgeschlossen haben, tragen Sie die Honorare selbst.

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Ansonsten behalte ich mir vor, Ihnen den Termin in Rechnung zu stellen.

 

Ihre Vorteile

Nicht an Regelverfahren gebunden

Approbierte psychologische Psychotherpeuten, die eine Kassenzulassung haben, dürfen nur die von den Krankenkassen anerkannten Regelverfahren anwenden. Hierzu gehören die Psychoanalyse, die Verhaltenstherapie und die Tiefenpsychologie. Darüber hinaus gibt es jedoch einige weitere Verfahren, die sich in der Praxis als sehr hilfreich für den Patienten erwiesen haben. Die Kosten hierfür werden dann nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Eine Verhaltenstherapie nach gesetzlichen Regelungen dauert mindestens 10 Sitzungen. Die Psychoanalyse und die tiefenspychologische Therapie dauern noch erheblich länger. Da ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie nicht an all diese Vorgaben und Einschränkungen gebunden, kann ich meinen Klientinnen und Klienten noch individuellere Behandlungskonzepte und Kurzzeittherapien anbieten.

Kurzfristige Terminvergabe

Viele Praxen approbierter Psychotherapeuten mit Kassenzulassung können Menschen in Not fast nie kurzfristig Termine anbieten, weil sie meist über viele Monate hinweg ausgebucht sind. Bei mir erhalten Sie auch kurzfristig Termine – und das ohne jegliche formalen Verfahren.